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   LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 6t A 712/08.T   

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https://dejure.org/2010,40927
LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 6t A 712/08.T (https://dejure.org/2010,40927)
LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.03.2010 - 6t A 712/08.T (https://dejure.org/2010,40927)
LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T (https://dejure.org/2010,40927)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

    Auszug aus LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 6t A 712/08
    vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - VI ZR 35/06 -, BGHZ 172, 254 = NJW 2007, 2774 (zum Sorgfaltsmaßstab und zur Aufklärungspflicht bei Anwendung einer Außenseitermethode) - mit Urteilsanmerkung von Spickhoff, MedR 2008, 89 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 6t A 3788/05

    Bindungswirkung der strafgerichtlich festgestellten Schuld in einem

    Auszug aus LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 6t A 712/08
    vgl. ausführlich OVG NRW, Urteil vom 7. November 2007  6t A 3788/05.T  MedR 2009, 192 ff .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10

    Geeignetheit einer die Vorschriften der GOÄ nicht beachtenden Abrechnung zur

    Er berücksichtigt hierbei die bisherige berufsrechtliche Unauffälligkeit des Beschuldigten, die lange, nicht vom Beschuldigten zu vertretende Dauer des berufsgerichtlichen Verfahrens vor dem Senat, vgl. zu diesem Milderungsgrund Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem OVG NRW, Urteile vom 22. Juni 2005 - 6t A 595/04.T -, juris Rn. 23, und vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T -, MedR 2010, 812 (juris Rn. 114), die wirtschaftliche Belastung des Beschuldigten durch die gegenüber seinen vier minderjährigen Kindern bestehenden Unterhaltsverpflichtungen und den zu seinen Gunsten als wahr unterstellten Umstand, dass eine finanzielle Schädigung der Patienten in den angeschuldigten Fällen nicht eingetreten ist.
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10
    Er berücksichtigt hierbei die bisherige berufsrechtliche Unauffälligkeit des Beschuldigten, die lange, nicht vom Beschuldigten zu vertretende Dauer des berufsgerichtlichen Verfahrens vor dem Senat, vgl. zu diesem Milderungsgrund Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem OVG NRW, Urteile vom 22. Juni 2005 - 6t A 595/04.T -, juris Rn. 23, und vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T -, MedR 2010, 812 (juris Rn. 114), die wirtschaftliche Belastung des Beschuldigten durch die gegenüber seinen vier minderjährigen Kindern bestehenden Unterhaltsverpflichtungen und den zu seinen Gunsten als wahr unterstellten Umstand, dass eine finanzielle Schädigung der Patienten in den angeschuldigten Fällen nicht eingetreten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14

    Ex ante Beurteilung eines Arztes hinsichtlich der Suizidgefahr eines Patienten

    Ein derartiges Versäumnis der Antragstellerin vermag der Senat unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung des ärztlichen Vorgehens gebotenen ex ante-Sicht sowie der verfassungsrechtlich garantierten Therapiefreiheit, im Rahmen derer der Arzt berechtigt und verpflichtet ist, die ihm geeignet erscheinende diagnostische und therapeutische Behandlungsmethode auszuwählen, vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T -, MedR 2010, 812; Terbille, Münchener Anwaltshandbuch - Medizinrecht, § 1 Rn. 624 und § 5 Rn. 7; Wenzel, Handbuch des Fachanwalts - Medizinrecht, 2. Aufl. 2009, Kapitel 4 Rn. 274;; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 99 Rn. 19, nicht festzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 927/14

    Fehleinschätzung einer Suizidalität durch den Arzt im Rahmen einer

    Ein derartiges Versäumnis des Antragstellers vermag der Senat unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung des ärztlichen Vorgehens gebotenen ex ante-Sicht sowie der verfassungsrechtlich garantierten Therapiefreiheit, im Rahmen derer der Arzt berechtigt und verpflichtet ist, die ihm geeignet erscheinende diagnostische und therapeutische Behandlungsmethode auszuwählen, vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T -, MedR 2010, 812; Terbille, Münchener Anwaltshandbuch - Medizinrecht, § 1 Rn. 624 und § 5 Rn. 7; Wenzel, Handbuch des Fachanwalts - Medizinrecht, 2. Aufl. 2009, Kapitel 4 Rn. 274;; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 99 Rn. 19, nicht festzustellen.
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14

    Berufspflichtverletzung; Psychiatrische Behandlung; Suizid; Einschätzung der

    Ein derartiges Versäumnis der Antragstellerin vermag der Senat unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung des ärztlichen Vorgehens gebotenen ex ante-Sicht sowie der verfassungsrechtlich garantierten Therapiefreiheit, im Rahmen derer der Arzt berechtigt und verpflichtet ist, die ihm geeignet erscheinende diagnostische und therapeutische Behandlungsmethode auszuwählen, vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T -, MedR 2010, 812; Terbille, Münchener Anwaltshandbuch - Medizinrecht, § 1 Rn. 624 und § 5 Rn. 7; Wenzel, Handbuch des Fachanwalts - Medizinrecht, 2. Aufl. 2009, Kapitel 4 Rn. 274;; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 99 Rn. 19, nicht festzustellen.
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 927/14

    Berufspflichtverletzung; Psychiatrische Behandlung; Suizid; Einschätzung der

    Ein derartiges Versäumnis des Antragstellers vermag der Senat unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung des ärztlichen Vorgehens gebotenen ex ante-Sicht sowie der verfassungsrechtlich garantierten Therapiefreiheit, im Rahmen derer der Arzt berechtigt und verpflichtet ist, die ihm geeignet erscheinende diagnostische und therapeutische Behandlungsmethode auszuwählen, vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T -, MedR 2010, 812; Terbille, Münchener Anwaltshandbuch - Medizinrecht, § 1 Rn. 624 und § 5 Rn. 7; Wenzel, Handbuch des Fachanwalts - Medizinrecht, 2. Aufl. 2009, Kapitel 4 Rn. 274;; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 99 Rn. 19, nicht festzustellen.
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